Verkehrssicherungspflicht

Als Verein haben wir die Verkehrssicherungspflicht für unsere Spielflächen vertraglich übernommen.

Zweimal im Jahr werden unsere Spielflächen professionell kontrolliert und unsere MitarbeiterInnen diesbezüglich regelmäßig geschult.

Bei Sturm, Starkregen oder besonderen Unwetterereignissen dürfen die Waldkinder den Wald nicht betreten. Hier orientieren wir uns stets einheitlich an den Hinweisen des deutschen Wetterdienstes. Während eines solchen Wetterereignisses weichen wir auf unser „Notquartier“, das BBZ Lenzinghausen aus.

Nach jedem Sturm- bzw. Starkregenereignis werden die Spielflächen auf Schäden kontrolliert. Es werden, wenn nötig, Maßnahmen zur Beseitigung umgesetzt bzw. direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Ein Spielbereich kann auch mal für einige Zeit gesperrt bleiben. Sobald die Maßnahmen abgeschlossen sind, wird der Bereich wieder frei gegeben.

Natürlich haben unsere ErzieherInnen auch im täglichen Waldkinderalltag die Verkehrssicherung im Blick.